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Mietkauf

Erst mieten, dann kaufen!

as Mietkaufobjekt zählt zu Ihrem Anlagevermögen. Bei einem Mietkauf werden die Gesamtkosten eines Investitionsobjekts über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit verteilt und durch Mieten bezahlt. Sie zahlen während der gesamten Vertragslaufzeit nur eine Nettorate. Die Mehrwertsteuer ist zu Laufzeitbeginn in einer Summe fällig, wird jedoch als Vorsteuer in voller Höhe abgesetzt.

uch für gebrauchte Objekte können Sie einen Mietkaufvertrag abschließen. Das wirtschaftliche Eigentum ist bereits bei Vertragsabschluß bei Ihnen. Sie können eine Investitionszulage (branchen- und objektbedingt) beantragen. Die Mietkaufraten bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert, auch bei steigenden Zinsen!

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